Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer / LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG [Newsroom]
Potsdam (ots) – Das Eigenheim als Teil der privaten Altersvorsorge steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste vieler Menschen. Wohn-Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Die maximalen Zulagen sollten mit … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt durch news aktuell

Quelle: SZ.de