Neustadt a. d. W. (ots) – Wer in eine Wohnung zieht, um die eigene Homeoffice-Situation zu verbessern, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die neue Wohnung nur ein paar Straßen weiter weg gelegen ist. Das bestätigt ein … Lesen Sie hier weiter…
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