Braunschweig (ots) – Beamte müssen ihre Arbeitskräfte ganz in den Dienst des Staates stellen, nicht umsonst nennt man sie auch Staatsdiener. Im Gegenzug werden sie mit einer besonderen Fürsorge belohnt. Dazu gehören auch so manche Besonderheit … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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