Bitcoin & Co. versteuern: Schwarze Schafe im Visier der Finanzverwaltung

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH [Newsroom]

Neustadt a. d. W. (ots) – Wer mit Kryptowährungen handelt, muss die dabei erzielten Gewinne unter Umständen versteuern. Und Achtung: Durch ein Auskunftsersuchen bei einer Krypto-Handelsplattform hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de