Berlin (ots) – Durch das Grundgesetz ist der Staat verpflichtet, das Wohlergehen seiner Bürger zu sichern. So ergibt sich aus dem Sozialstaatsprinzip, basierend auf Artikel 20 Grundgesetz, eine Fürsorgepflicht für die Bürger. Eine Einmischung … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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