Regeln der Technik / Bauunternehmen müssen sich strikt daran halten

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Eigentlich versteht es sich von selbst, aber die Rechtsprechung betont es in ihren Urteilen immer wieder: Bauunternehmen sind gehalten, sich strikt an die Regeln der Technik zu halten. Tun sie das nicht, handelt es sich nach … Lesen Sie hier weiter…

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Neue praktische Menschenkenntnis

Wer ist dieser Einzelmensch? Welches sind die Grundzüge seines seelischen und geistigen Wesens, seine Anlagen, Begabungen und Neigungen, seine Bestrebungen im positiven und negativen Sinne, d. h. seine Vorzüge und seine Mängel? Ist seine Gesinnung eine hohe oder niedrige, idealistische oder materialistische? Hat er ein mitfühlendes, wohlwollendes Herz, oder denkt er in kühler Berechnung vorwiegend an sein eigenes Ich? Ist er verträglich, anpassungsfähig oder von starrer Eigenwilligkeit und launischem Wesen? Zuverlässig oder wankelmütig? Willensstark oder willensschwach? Unterliegt er Stimmungsschwankungen, oder ist er beharrlich in seiner bejahenden (optimistischen) bzw. verneinenden (depressiven, pessimistischen) Grundstimmung? Besitzt er einen kritischen Wirklichkeitssinn, oder ist er ein Phantast? Ist er ehrlich oder falsch? Begeisterungsfähig oder von schwerfälliger Nüchternheit? Hat er ein gesundes Selbstbewusstsein, oder neigt er zu Gefühlen der Minderwertigkeit bzw. zu selbstgefälliger Überheblichkeit, verstiegenem Geltungsdrang und überbetonter Empfindlichkeit?
Die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen bildet das Ziel dieses Buches im Sinne praktischer Menschenkenntnis, die aufs engste mit dem Thema der Menschenbehandlung verknüpft ist.

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Quelle: SZ.de