Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger warnt: Kapitallebensversicherungen sind nicht zur Auszahlung verpflichtet

Vertragshilfe24 [Newsroom]
Berlin (ots) – Anbieter von Lebensversicherung dürfen Ihren Kunden die Leistungen kürzen, wenn sie den Staat davon überzeugen können, zu wenig Geld zu haben. Darauf weist Sven Enger vom Informationsportal Vertragshilfe24.de hin: „Wenn es mit den … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de