Wiesbaden (ots) – Wer im Straßenverkehr sündigt, kann mit Punkten im Flensburger „Fahreignungsregister“ bestraft werden – und das schon im Alter von 14 Jahren. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Das gilt unabhängig … Lesen Sie hier weiter…
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