Baierbrunn (ots) – Rezeptpflichtige Arzneien übernimmt meist die Krankenkasse. Einen Teil der Kosten müssen Versicherte allerdings selbst tragen. Welche Regeln dabei gelten, erklärt das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Mindestens fünf, … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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