Neustadt a. d. W. (ots) – Wer einen vollelektrischen Firmenwagen fährt, muss weniger Steuern für die private Nutzung zahlen als mit einem Verbrenner. Nun hat die Bundesregierung weitere Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen beschlossen. Der … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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