Leer (ots) – Alte Feuerstätten, die bis zum 22. März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2024 betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) … Lesen Sie hier weiter…
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