Wiesbaden (ots) – Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts – sie ist trotzdem weiter für … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell