Gemeinsamer Mietvertrag: Wer auszieht, haftet weiterhin

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Wiesbaden (ots) – Ob Pärchen oder WG: Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben, haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Der Auszug einer Person ändert daran erst einmal nichts – sie ist trotzdem weiter für … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de