Neustadt a. d. W. (ots) – Ein Ehepaar nutzt einen Waschservice und will die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Doch sowohl das Finanzamt als auch das anschließend angerufene Finanzgericht Münster lehnen dies … Lesen Sie hier weiter…
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