Buchholz i. d. Nordheide (ots) – Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Löschfrist für Verbraucher mit einmaligen Zahlungsstörungen. Was bedeutet das konkret für Ihre Bonität? Wer in Zahlungsverzug geraten ist, kann durch die neue 100-Tage-Regel … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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