Köln (ots) – – Pro Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) muss in Deutschland eine Person ein Beitragskonto beim Beitragsservice eröffnen und den Rundfunkbeitrag zahlen. – Wie viele Personen in der Wohnung oder WG wohnen und ob Empfangsgeräte … Lesen Sie hier weiter…
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