Essen, Trinken, Rauchen und Sex: Darauf haben gläubige Muslime während des Fastenmonats Ramadan von Sonnenaufgang bis -untergang verzichtet. Heute endet diese Zeit mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens Eid al-Fitr.[mehr]
Abbildung(en) eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13