Neustadt a. d. W. (ots) – Wer wegen einer Krankheit Mitglied in einem Fitnessstudio werden muss, kann den Mitgliedsbeitrag eventuell von der Steuer absetzen. Doch die Hürden dafür sind sehr hoch. Das musste jüngst eine Steuerzahlerin erkennen, … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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