Vorauszahlung nicht ständig ändern / In der Regel nur eine Anpassung pro Abrechnungszeitraum

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung im Rahmen eines Mietverhältnisses ist pro Abrechnung in der Regel maximal einmal möglich. So entschied es die Zivilgerichtsbarkeit nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: Ots
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