Behinderten-Pauschbetrag: Auch für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH [Newsroom]

Neustadt a. d. W. (ots) – Eine Behinderung bringt im Alltag häufig höhere Kosten mit sich. Um Betroffene zumindest steuerlich zu entlasten, gibt es den Behinderten-Pauschbetrag. Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 können … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de