Kosten für Fettabsaugung von der Steuer absetzen

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH [Newsroom]

Neustadt a. d. W. (ots) – Menschen, die an einer krankhaften Störung der Fettverteilung leiden (Lipödem), können rückwirkend ab dem Jahr 2016 die Kosten für eine Fettabsaugung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen – ohne … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de