Baierbrunn (ots) – Freie Arztwahl, umfassende Aufklärung und Einsicht in die Behandlungsakte: Patientinnen und Patienten haben viele wichtige Rechte. Seit mittlerweile zehn Jahren sind diese sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten – … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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