Neustadt a. d. W. (ots) – Wer Bedürftige mit finanziellen Mitteln, Deutschunterricht oder Kinderkleidung unterstützt, kann seine Spende von der Steuer absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf man bei … Lesen Sie hier weiter…
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