Zwischengelagerte Küche / Bauträger muss bei Verzögerungen dafür aufkommen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]

Berlin (ots) – Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de