Kindergeld bis 25: Das sind die Voraussetzungen

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Neustadt a. d. W. (ots) – Das Kind ist 18 und beginnt nach den Sommerferien ein Studium, eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr oder absolviert einen Bundesfreiwilligendienst: Trotzdem können Eltern weiterhin Kindergeld erhalten – und zwar … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de