Übergangsregelung für alte Einzelraumfeuerungsanlagen endet am 31. Dezember 2024

HKI [Newsroom]
Frankfurt am Main (ots) – Stichtag der Zulassung: 21. März 2010. Neuere Geräte sind nicht betroffen. Ende des Jahres läuft die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ab. Sie betrifft alte Feuerstätten, die bis zum 21. … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de