Neustadt a. d. W. (ots) – Ob Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmutter: Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Und zwar als Sonderausgaben. Der … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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