Bonn (ots) – Mit einem Entwurf zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Träger der allgemeinen Weiterbildung ins Visier – und demonstriert Unverständnis für die Herausforderungen der … Lesen Sie hier weiter…
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Quelle: Ots
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