Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?

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Wiesbaden (ots) – Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, … Lesen Sie hier weiter…

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Quelle: SZ.de